Seit 1998 müssen in Deutschland bestimmte elektrische Haushaltsgroßgeräte im Handel mit einem Energieverbrauchsetikett, auch EU-Energielabel, ausgezeichnet werden. Die Umsetzung erfolgt in Deutschland durch die EU-Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz EnVKV), die hierdurch den Verkauf und die Entwicklung von besonders sparsamen Haushaltsgeräten fördern will.

EU-Energielabel

Das auffälligste Merkmal des EU-Energielabels ist die Angabe der Energieeffizienz der Geräte in farbiger Pfeilform. Dafür erfolgt die Einteilung der Energieeffizienz in die sieben sog. Energieeffizienzklassen (A bis G). Ein Gerät der Klasse A ist besonders sparsam im Gebrauch von Energie, während Geräte der Klasse G besonders viel Energie verbrauchen. Ohne dass sich die Verbraucher erst in technische Details einarbeiten müssen, können sie sofort erkennen, wie die Energieeffizienz des Gerätes zu bewerten ist.
Des Weiteren besteht dieses Label aus einem produktspezifischen farbigen Grundetikett und einem gerätespezifischen Datenstreifen, der in der Regel dem Gerät beigelegt ist und für alle zu kennzeichnenden Geräte Gültigkeit besitzt.